Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung.
Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.
Ihr Antrag wird zudem fachlich durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH begutachtet.
Mehr dazu: https://www.ilb.de/brandenburgischer-innovationsgutschein
Hannesgrub Süd 6
4911 Tumeltsham/ Ried im Innkreis
Österreich