Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
Förderfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter, einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hard- und Software.
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten
1. Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto
Vorteile: Ihre Unternehmensdaten werden automatisch übernommen und eine postalische Einreichung des elektronisch gestellten Antrags ist nicht mehr nötig.
2. Online-Antragstellung und anschließende postalische Einreichung
Wenn Sie keine digitale Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto nutzen wollen, müssen Sie nach elektronischer Antragstellung den Antrag mit rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Regierung in Schriftform einreichen.
Hannesgrub Süd 6
4911 Tumeltsham/ Ried im Innkreis
Österreich