Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann (d.h. es dürften vor Antragstellung z.B. noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein). Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers.
Die Förderung wird über die L-Bank abgewickelt. In der Zuschussvariante reichen Sie daher bitte den vollständig ausgefüllten Antrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe ein.
Mehr dazu: https://www.wirtschaft-digital-bw.de/digitalisierungspraemie-plus
Hannesgrub Süd 6
4911 Tumeltsham/ Ried im Innkreis
Österreich